Funkbetrieb: Aktivitätsinfo

Im folgenden eine Info unseres Mitglieds Uwe, DL2YAK:

Ab morgen, 01.01.21 bis einschliesslich 07.01.21 läuft die jährliche Rheinland-Pfalz Aktivität. DK0LR wird daran teilnehmen, sowie DL2YAK und auch DL0GEO. Da ich durch meine Vorbelastung mit L03 einen sehr guten Kontakt zum Distrikt K aufgebaut habe, sind wir dort mehr als sehr gern gesehene Gäste. Ich würde mir wünschen, dass vielleicht ein paar mehr OM’s aus unserem Club ein wenig mit daran teilnehmen. 80m SSB wird ja wohl nicht so schwer sein. Ich wünsche mir echt mehr Aktivität vom OV Z31. Ich möchte auch gerne mit DK0LR in 2021 weit nach vorne kommen. Das schaffen wir aber nur zusammen. Ich möchte gern das erreichen, was ich mit DL0GEO erreicht habe: rund 7500 QSO’s in einem Jahr. Vy 73 de DL2YAK.

Also, wer Zeit und Lust hat, einfach mal reinhören und ein paar Aktivitätspunkte für Z31 verteilen. Unter diesem Link gibt es nähere Informationen zu dieser Aktion.

Chronik 100 Jahre Amateurfunk in Elblag

Unser Funkfreund Pjotr, SQ4MIK, hat seine Chronik „100 Jahre Amateurfunk in Elblag“ fertiggestellt. Elblag liegt in Polen und ist eine der beiden Partnerstädte der Stadt Leer. Unter diesem Link kann man sich die Chronik herunterladen. Auf Seite 66 wird die Zusammenarbeit mit DK0LR dokumentiert. Eine Übersetzung der Seite findet ihr in der beiliegenden .pdf-Datei.

Vielen Dank an Hermann, DK2BE, für die Information.

Infos zu 160m, 6m 4m, 13cm und 6cm

Moin,
pünktlich zu Weihnachten gibt es (endlich) wieder gute Nachrichten. Die BNetzA hat einige Regelungen verlängert bzw. erweitert!
Alles auch auf der DARC-Seite nachzulesen.

73 de DH6BB
Jens

Nutzung von 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Klasse-E-Inhaber verlängert

Um Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen bis zum 31. Dezember 2021 gestattet.

Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.

Dabei sind die Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten.

Erweiterte Nutzungsregelung für 50–52 MHz

Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für den Amateurfunkdienst in Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 50–52 MHz beschlossen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat die Bundesnetzagentur gemäß Amtsblatt 24 vom 23.12.2020 eine erweiterte Nutzungsregelung für 50–52 MHz gestattet.

Die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet:

  • Frequenzbereich: 50,000–52,000 MHz
  • Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000–50,400 MHz:
    – 750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A
    – 100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E
  • Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400–52,000 MHz:
    25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A und E.
  • Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
  • Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
  • Antennenpolarisation: horizontal
  • Kontestbetrieb: zulässig

Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt. Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung T/R 61-01 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse A und aller sonstigen geltenden Regelungen erfolgen.

Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Novizen-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung (05)06 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse E und aller sonstigen im Amateurfunk geltenden Regelungen erfolgen.

Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers.

Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs, sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf Weiteres verzichtet.

Hinsichtlich der 50-MHz-Funkbaken mit Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV gilt die zuletzt mit Verfügung Nr. 64/2019 geänderte Verfügung Nr. 36/2006. Rufzeichenzuteilungen gemäß § 13 AFuV sind im Rahmen der Regelungen dieser Mitteilung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden.

Verlängerung des befristeten Erlaubnisses für 70,150–70,200 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,200 MHz bis zum 31. Dezember 2021 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet.

Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.

  • Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten
  • Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz
  • Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP
  • Antennenpolarisation: horizontal

Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden. Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,200 MHz im Rahmen des Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden Anwendung. Störungen sind zu vermeiden und die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.

Befristete Erlaubnis für das 160-m-Band bis Ende 2021 verlängert

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet

  1. In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.
  2. In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.
  3. In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet

Weihnachtsgrüsse

Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende. Viele OV Abende und persönliche Treffen konnten aus bekannten Gründen leider nicht stattfinden. Dafür haben viele von uns den persönlichen Austausch per Funk wieder entdeckt und verstärkt aktiviert. Unsere OV Abende über Funk erfreuen sich großer Beliebtheit. Darüber freuen wir uns sehr.

Auch gefreut haben wir uns darüber, dass einige Dinge trotz Pandemie stattfinden konnten. Dieses waren unter anderem unsere Ferienpassaktionen im Sommer und Herbst und unser Sommerfest.

Wir blicken nun auf das Jahr 2021 und hoffen, dass sich die Lage im Laufe des Jahres entspannen wird und wir uns dann wieder persönlich zum OV Abend treffen können. Allen Mitgliedern und Freunden des OV Z31 wünschen wir frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleibt schön gesund.

vy 73
Der Vorstand des OV Z31

Hinweis vom Referat Beitragseinzug

Zu Beginn des neuen Jahres ist der Mitgliedsbeitrag fällig. Mitgliedern mit einer erteilten Einzugsermächtigung wird der richtige Betrag abgebucht. Bitte sorgt dafür, dass euer Konto eine entsprechende Deckung aufweist und dem Verein keine unnötigen Rücklastgebühren entstehen! Mitglieder, die im Laufe des Jahres das Bankkonto gewechselt haben, sollten dies unverzüglich dem Beitragseinzug mitteilen. Selbstzahler in Beitragsklassen, die an die DARC-Beitragsklassen gekoppelt sind, haben ab dem Jahr 2021 einen neuen Betrag zu entrichten. Bei den Beziehern der Zeitschrift FUNKAMATEUR, die ihr Abo über den VFDB abgeschlossen haben, muss der neue Jahresabopreis berücksichtigt werden.

Täuschungsversuche durch Rufzeichenmissbrauch: gefälschte E-Mails im Umlauf

Der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. in Baunatal gibt aus aktuellem Anlaß eine Warnmeldung heraus:

Aktuell kursieren E-Mails, in denen Kriminelle eine andere Identität vortäuschen, um beispielsweise Kontostände abzufragen und zu Überweisungen aufzufordern. Da der Absender ein bekanntes Rufzeichen in der Adresse verwendet, entsteht beim Empfänger der Eindruck, die E-Mail stamme tatsächlich von einem anderen Mitglied aus dem Ortsverband oder Distrikt.

Wir bitten um Vorsicht – insbesondere, wenn es um geforderte Transaktionen geht. Bitte prüfen Sie, auch wenn Sie die Person zu kennen scheinen, sorgfältig die Absenderadresse und suchen Sie im Zweifelsfall das persönliche Gespräch mit dem vermeintlichen Absender. Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen Täuschungsversuch handelt, antworten Sie nicht auf die E-Mail.