Solidarität mit der Ukraine, darf der Amateurfunk zum Unrecht schweigen ?

Aus gegebenem Anlass möchte ich diese Frage einmal zur Diskussion stellen. Als Administrator unserer Homepage habe ich in der letzten Woche die ukrainische Flagge als kleines Zeichen der Solidarität in die Kopfzeile unserer Seite eingeblendet. Nun kamen Forderungen, dass wir die Flagge entfernen sollen. Begründung: Der Amateurfunk habe sich politisch neutral zu verhalten. Grundsätzlich finde ich es gut, dass sich Funkamateure in politischen Dingen zurückhalten sollten und im Normalfall machen wir das ja auch. Aber, ist die aktuelle Situation in der Ukraine und der brutale von Putin geführte Angriffskrieg ein politischer Normalfall ? Ich meine nein, und ich finde, wenn das Unrecht so gross wird, darf auch der Amateurfunk nicht schweigen. Unschuldige Kinder sterben, viele Menschen müssen das Land verlassen. Die ganze Welt empört sich, viele Regierungen und grosse Unternehmen wenden sich von Russland ab, aber wir Funkamateure sollen uns nicht dazu äußern ? Ich finde, auch das Neutralitätsgebot im Amateurfunk hat seine Grenzen. Und wir sollen ein kleines Zeichen der Solidarität wieder entfernen ? Ist das wirklich unser Ernst ?
vy 73, Günther, DL1BAV

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Autor: Burkhard DL5KAT
Kommentar: 
Das Neutralitätsgebot im Amateurfunk bezieht sich auf das Verhalten auf den Bändern, also im QSO, sowie auf die Gestaltung von QSL-Karten. Eine Vereins-Website darf dagegen durchaus Stellung beziehen, die in Gestalt der ukrainischen Flagge ja eher harmlos daherkommt. Es kommt halt darauf an, wo man Stellung bezieht.
Eine ukrainische Flagge als Solidaritätsbekundung in einem Ortszentrum ist OK, eine solche vor einem Gerichtsgebäude, wie unlängst in Ostfriesland zu besichtigen, beschädigt das Neutralitätsgebot der Justiz.
73 Burkhard

One thought on “Solidarität mit der Ukraine, darf der Amateurfunk zum Unrecht schweigen ?

  1. Das Neutralitätsgebot im Amateurfunk bezieht sich auf das Verhalten auf den Bändern, also im QSO, sowie auf die Gestaltung von QSL-Karten. Eine Vereins-Website darf dagegen durchaus Stellung beziehen, die in Gestalt der ukrainischen Flagge ja eher harmlos daherkommt. Es kommt halt darauf an, wo man Stellung bezieht.
    Eine ukrainische Flagge als Solidaritätsbekundung in einem Ortszentrum ist OK, eine solche vor einem Gerichtsgebäude, wie unlängst in Ostfriesland zu besichtigen, beschädigt das Neutralitätsgebot der Justiz.
    73 Burkhard

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